FAQ Gastronom
Ich möchte an der Adktion „BOB“ teilnehmen, an wen muss ich mich wenden?
- Sie erhalten Informationen von
der Kreisverkehrswacht Saarlouis, Erich Andre 06831-506659 dem Landkreis Saarlouis, Maik Müller 06831-444-274 der Verkehrsschule Saarlouis, Polizeikommissar Hubert Lambert 06831-128869
Ich habe mich angemeldet, wie geht es dann weiter?
- Ein Mitarbeiter des Projektes nimmt mit Ihnen persönlich Kontakt auf. Sie erhalten von ihm ein „Starterpaket“. Dieses beinhaltet einen Gaststättenaufkleber, Flyer und „BOB“-Schlüsselanhänger.
Woran erkennt man, dass ich an der Aktion teilnehme?
- Sie erhalten einen Aufkleber. Diesen bringen Sie im Eingangsbereich Ihrer Gastronomie an.
Was muss ich leisten?
- Kommt eine Gruppe in Ihre Lokalität und eine Person aus der Gruppe zeigt den gelben Schlüsselanhänger vor, so erhält diese, als Fahrer der Gruppe, ein kostenloses alkoholfreies Getränk auf Kosten des Hauses.
Ist die Aktion an eine bestimmte Altersgruppe gebunden?
- Nein, die Aktion richtet sich zwar hauptsächlich an die Altersgruppe der 18-24 jährigen, „BOB“ kann aber jeder sein.
Wie groß ist eine Gruppe?
- Eine Gruppe besteht aus drei oder mehr Personen.
Wann bekommt der „BOB“ das Freigetränk?
- Wenn einer aus der Gruppe den gelben Schlüsselanhänger vorzeigt und zu verstehen gibt, dass er der Fahrer der Gruppe an diesem Abend ist.
- Grundsätzlich ist das erste alkoholfreie Getränk frei.
Kann ich auch mehr Freigetränke ausgeben?
- Ob mehr Getränke frei sind, entscheidet der Wirt.
Ist die Art des Freigetränkes festgelegt?
- Die Art des alkoholfreien Getränkes (Wasser / Cola / Limo etc.) ist nicht festgelegt. Diese Entscheidung trifft der Wirt für seine Lokalität.
Was passiert wenn der „BOB“ nach seinem erhaltenen Freigetränk doch Alkohol konsumiert?
- Wird nach dem kostenlosen alkoholfreien Getränk doch Alkohol durch den „BOB“ bestellt, so ist das alkoholfreie Getränk mit auf die Rechnung zu setzen. Der Wirt / die Bedienung sollte jedoch in diesem Fall noch mal auf den „BOB“ und seine übernommene Verantwortung positiv „einwirken“.
Was passiert, wenn die Mitfahrer keinen Alkohol trinken, bekommt der „BOB“ dann trotzdem ein Freigetränk?
- Es müssen nicht zwingend alle Mitfahrer des „BOB“ Alkohol konsumieren. Es kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass die Gruppe schon vorher Alkohol konsumiert hat, oder im Nachhinein noch Alkohol trinken will.
Kann auch ich die Schlüsselanhänger weitergeben?
- Ihr Starterpaket enthält auch Schlüsselanhänger. Sie können diese mit einem kurzen Aufklärungsgespräch und einem „BOB-Flyer“ an den Fahrer einer Gruppe weitergeben.
Wo finde ich weitergehende Informationen zu „BOB“?
Ich plane eine größere Aktion, kann ich darin die Aktion „BOB“ mit einbinden?
- Grundsätzlich können Aktionen mit dem Thema „BOB“ stattfinden. Die Grundphilosophie darf dabei aber nicht verloren gehen. Für größere Aktionen sollten Sie jedoch vorher mit uns Rücksprache halten..
Ich möchte die Aktion auch finanziell unterstützen. Ist das möglich? Natürlich – wenn Sie eine Spende an die Kreisverkehrwacht Saarlouis e.V. unter der Konto Nr. 56069 bei der Kreissparkasse Saarlouis richten, erhalten Sie auf Wunsch auch eine Spendenquittung Bin ich für einen bestimmten Zeitraum an die Aktion gebunden?
Nein, es besteht keine vertragliche Bindung. Sollten Sie an der Aktion nicht mehr teilnehmen wollen genügt eine kurze Mitteilung an die o. a. Personen
